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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Celle e.V. findest du hier .
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Der Einsatz im Wasserrettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die Rettungsschwimmer, die über die normalen Fertigkeiten der Rettungsschwimmausbildung hinausgehen.
Daher ist jährlich die Einsatzfähigkeit nachzuweisen.
Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:
• run-swim-run (gemäß PO 411.22)
-> im Freigewässer: 100 m Laufen, 200 m Schwimmen, 100m Laufen in max. 8 Minuten
• kombinierte Übung (gemäß PO 411.22)
-> im Freigewäser: 100 m Anschwimmen mit Tauchergrundausrüstung (Flossen, Tauchbrille und Schnorchel), Abtauchen auf ca. 2 - 5 m Tiefe, Auftauchen, Abschleppen einer Person über eine Strecke von 100 m, Anlandbringen des Geretteten und drei Minuten Demonstration der Herz-Lungen Wiederbelebung.
Erwerb "Nachweis der Einsatzfähigkeit"
Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
Nachweis Erste-Hilfe- Ausbildung, Erste-Hilfe-Fortbildung oder einer höherwertigen Ausbildung, nicht älter als 2 Jahre
Schwimmkleidung, ggf. Neoprenkleidung
Tauchergrundausrüstung (Flossen, Schnorchel, Tauchmaske)
ausreichend Verpflegung
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