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GUV-Belehrung 2014

Veröffentlicht: 30.01.2014
Autor: Mathias Dannenberg

Wie jedes Jahr zu dieser Zeit, stand auch in diesem wieder die Jährlich durchzuführende Belehrung der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) statt.

Die sogenannte „GUV-Belehrung“, ist für jedes Mitglied in der DLRG, das im Einsatzfall mit dem Einsatztauchen in Berührung kommt, vorgeschrieben und notwendig.

Ob nun Einsatztaucher, Signalmann oder Bootsführer; sie alle müssen im richtigen Umgang der Tauchmaterie belehrt werden und trafen sich an diesem Donnerstag im Vereinsheim der OG Celle. Bei der Belehrung werden den Teilnehmern evtl. Gefahren an Einsatzstellen aufgezeigt und wie man diese richtig einschätzen oder beseitigen kann. Die rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen wie und welches Material zugelassen und benutzt werden darf sowie den richtigen Umgang an der Einsatzstelle vor, während und nach dem Einsatz.

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